Honorar
Die Kosten für das Grundhonorar setzen sich aus folgenden Einzelpositionen zusammen und betragen 500,00 Euro*.
-das gemeinsame Trauergespräch mit den Angehörigen
-Abstimmung mit dem Bestatter
-mein Erstellen der persönlichen Rede
-Die Trauerrede vor Ort
-Das Geleit zum Grab (entfällt bei nur Trauerfeier)
-Außerhalb des Stadtgebietes von Mönchengladbach fallen eventuell Fahrtkosten von 0,50€/gefahrene Kilometer an
Die Abrechnung erfolgt i.d. Regel über den Bestatter – Ausnahmen möglich.

